Nutzungsordnung

  1. Während des Betriebs darf der Saunaofen, außer zum Befüllen mit Holz, wegen der Verbrennungsgefahr nicht berührt werden
  2. Die Saunatür darf nicht klemmen.
  3. Es dürfen keine Gegenstände in unmittelbarer Nähe zum Saunaofen gelegt werden
  4. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist. Tiere dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden.
  5. Die Sauna darf nicht unter Alkohol- oder sonstigen Drogeneinfluss benutzt werden.
  6. Der Vermieter entscheidet über die Geeignetheit des Stellplatzes.
  7. Die Sauna darf nur auf Privatgelände abgestellt werden.
  8. Die Hygienevorschriften sind zu beachten, legen Sie bitte Handtücher auf die Bänke.
  9. Die Sauna darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  10. Bei Platzangst oder bekannten Erkrankungen, die nicht geeignet sind, eine Sauna zu besuchen, ist die Nutzung der Sauna untersagt.
  11. Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang abgelegt werden.
  12. Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
  13. Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deodosen mit in die Sauna genommen werden.
  14. Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handys, dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsordnung haftet alleine der Mieter.



 
 
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