Nutzungsordnung
- Während des Betriebs darf der Saunaofen, außer zum Befüllen mit Holz, wegen der Verbrennungsgefahr nicht berührt werden
- Die Saunatür darf nicht klemmen.
- Es dürfen keine Gegenstände in unmittelbarer Nähe zum Saunaofen gelegt werden
- Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist. Tiere dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden.
- Die Sauna darf nicht unter Alkohol- oder sonstigen Drogeneinfluss benutzt werden.
- Der Vermieter entscheidet über die Geeignetheit des Stellplatzes.
- Die Sauna darf nur auf Privatgelände abgestellt werden.
- Die Hygienevorschriften sind zu beachten, legen Sie bitte Handtücher auf die Bänke.
- Die Sauna darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Bei Platzangst oder bekannten Erkrankungen, die nicht geeignet sind, eine Sauna zu besuchen, ist die Nutzung der Sauna untersagt.
- Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang abgelegt werden.
- Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
- Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deodosen mit in die Sauna genommen werden.
- Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handys, dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsordnung haftet alleine der Mieter.